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Ökologisch investieren und ökonomisch profitieren

Fördermöglichkeiten

Ökologisch investieren und ökonomisch profitieren

Die hohe Qualität unserer Leuchten zeichnet sich unter anderem durch ein Gehäuse aus rostfreiem Edelstahl aus, inklusive eines Drainagesystemes. Die dort verbauten Befestigungsbügel sind ebenfalls aus rostfreiem Edelstahl. Der Lichtkopf ist bestückt mit 6 LED-Moduleinheiten. Diese sind einzeln austauschbar ohne ESD Umgebung.
All unsere Leuchten werden in DIN EN ISO 9001 & DIN EN ISO 14001 zertifizierten Prozessen hergestellt und erfüllen höchste Ansprüche.

Selbstverständlich sind unsere Flutlichtstrahler ausgesprochen beständig!
Sie bieten eine Stoßspannungsfestigkeit von 10 kV und eine Stoßfestigkeit der Klasse IK08. Außerdem einen IP-Schutz von IP65 im Bereich der Linsentechnik und von IP67 bei der elektrischen Einheit. Insgesamt können wir eine Lebensdauer von mindestens 75.000 Stunden gewährleisten.

Mehr als 130 Jahre Erfahrung in Entwicklung, Konstruktion und Montage von Beleuchtung

Die KANDEM Leuchten GmbH ist die älteste Leuchtenmarke Deutschlands und überzeugt seit über 130 Jahren sowohl mit kundenspezifischen, maßgeschneiderten Sonderlösungen, als auch mit Standardleuchten.
KANDEM fertigt und liefert Beleuchtungskörper, inklusive Ausführung in LED-Technologie, für den Innen- und Außenbereich.
Das KANDEM Produktportfolio ist breit aufgestellt und hebt sich durch Premiumqualität ab.

Förderung Flutlicht

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

  • ZUG
  • Landessportbund
  • Stadt / Gemeinde
  • sonstige Förderungen

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt (BMUV) sollen unter anderem Anreize für eine energieeffiziente Sanierung von Sportanlagen schaffen. An diesem Ziel Arbeiten das BMUV und das ZUG gemeinsam. Unter anderem wird hierüber die Umrüstung von Konventionellen Flutlichtanlagen auf moderne, energiesparende LED Flutlichtanlagen gefördert. Auch beim Landessportbund und den Kommunen gibt es Möglichkeiten der Förderung.

Diese Fördermöglichkeiten können zu einem gewissen Anteil miteinander kombiniert werden. Eine Kumulierung bis 85% ist möglich. Dies hängt stark von Ihrem Bundesland, Kreis und sogar von der Stadt ab.

Sie möchten mehr Details und Info? Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie direkt Kontakt auf.

Förderung Sporthallen

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

  • ZUG / BAFA
  • Landessportbund
  • Stadt / Gemeinde
  • sonstige Förderungen

Wie viel wird gefördert?

Der Zuschuss bei ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) beträgt 25 %. Bei Finanzschwachen Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Diese Förderung kann die Stadt und der Verein in Anspruch nehmen.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Verein und Stadt mit 15%. Diese Förderung ist leider nicht kumulierbar mit der ZUG- Förderung. Vorteil der BAFA ist die schnelle Zusage der Förderung. LSB (Landessportbund) ist abhängig vom Bundesland und fördert bis zu 60%, wenn ein Sportverein einen Pachtvertrag besitzt und diese Halle zu über 50% nutzt. (z.B 40% Schulsport und 60% Vereinssport)
Die Förderung muss der Verein stellen.

Bei allen Schritten stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten Sie. Sie möchten mehr Details und Info? Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie direkt Kontakt auf.

Allgemeinbeleuchtung

Flutlicht- & Sporthallenbeleuchtung

Dr. Fischer Gruppe

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Kandem Retro
www.kandem-retro.de